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Sie haben auch die Möglichkeit per PayPal zu spenden. Eine Überweisung ist via Kredit- oder Debitkarte möglich.
Hinweis
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt München, StNr 143/235/54774 mit Bescheid vom 27. Dezember 2023 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung Wissenschaft und Forschung. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung verwendet werden. Wir sind berechtigt, für Spenden, die der Max-Planck-Stiftung für Humanentwicklung zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Bei Spenden bis 300,00 Euro ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung beim Finanzamt nicht erforderlich. Hier reicht für den vereinfachten Spendennachweis der Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug für Ihre Steuererklärung. Für Spenden über 300,00 Euro erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung – bitte geben Sie dafür Ihren Namen und Ihre Adresse bei der Überweisung an.